**Das übernehmen wir für Sie!**

Aufgrund einer Richtlinienänderung des BafA, die seit dem 01.07.2023 in Kraft ist, müssen Anträge für Energie-Beratungen grundsätzlich von den Gebäudeeigentümern gestellt werden. Das bedeutet, dass auch die Fördermittel direkt an den Eigentümer ausgezahlt werden.

Keine Sorge! Wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit einer von Ihnen erteilten Vollmacht zur Antragstellung übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung für Sie. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und andere Dinge im Blick behalten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.