
Förderprogramme laufen in 2025 weiter
Das Finanzministerium hat in seiner Durchführungsanweisung für die vorläufige Haushaltsführung 2025 nun 45 Prozent der Mittel des Haushaltsentwurfs 2025 freigegeben. Das Schreiben des Finanzministeriums liegt dem GIH vor. Damit sind auch ab 01.01.2025 Bewilligungen in allen bestehenden Förderprogrammen des Gebäudesektors möglich.
BAFA-Förderprogramme, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), laufen weiter und werden auch 2025 fortgesetzt. Das Programm BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert weiterhin energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch und Heizungsoptimierung, laut einer Übersicht. Auch die Energieberatung für Wohngebäude wird weiterhin unterstützt.
Einzelheiten zu den Förderprogrammen:
- BEG EM:
- Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, wie z.B. Dämmung von Fassaden und Dächern, Erneuerung von Fenstern und Heizungsoptimierung.
- Energieberatung:
- Das BAFA unterstützt Energieberatungen für Wohngebäude, um die Gebäudehülle zu optimieren und Energieverbräuche zu reduzieren.
**Das übernehmen wir für Sie!**
Aufgrund einer Richtlinienänderung des BafA, die seit dem 01.07.2023 in Kraft ist, müssen Anträge für Energie-Beratungen grundsätzlich von den Gebäudeeigentümern gestellt werden. Das bedeutet, dass auch die Fördermittel direkt an den Eigentümer ausgezahlt werden.
Keine Sorge! Wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit einer von Ihnen erteilten Vollmacht zur Antragstellung übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung für Sie. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und andere Dinge im Blick behalten.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
weitere Infos zu den BafA Programmen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Stand der Info: 19.07.2025