**Das übernehmen wir für Sie!**
Aufgrund einer Richtlinienänderung des BafA, die seit dem 01.07.2023 in Kraft ist, müssen Anträge für Energie-Beratungen grundsätzlich von den Gebäudeeigentümern gestellt werden. Das bedeutet, dass auch die Fördermittel direkt an den Eigentümer ausgezahlt werden.
Keine Sorge! Wenn Sie es wünschen, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit einer von Ihnen erteilten Vollmacht zur Antragstellung übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung für Sie. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und andere Dinge im Blick behalten.
*Ablauf der freien Energieberatung (V1) – Nicht BafA gefördert und ohne iSfp**
### 1. Vor-Ort-Beratung
Ihr Gespräch beginnt mit einer Bestandsaufnahme anhand der BafA-Checkliste. Wir werden Ihr Haus sowohl von innen als auch von außen besichtigen und alle relevanten Informationen sowie das Umfeld bewerten. Dabei achten wir auf verschiedene Aspekte wie:
- Gebäude
- Fenster
- Wände
- Dach
- Heizung
Während der gesamten Begehung werden wir Ihnen wertvolle Informationen zu den einzelnen Bauteilen des Gebäudes geben. Die Dauer dieser Besichtigung beträgt in der Regel etwa 1 bis 3 Stunden, abhängig von der Größe Ihres Hauses (1-2 Familien oder mehr).
### 2. Ohne CAD-Konstruktion und energetische Bewertung
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen unserer freien Energieberatung keine CAD-Konstruktionen (3D-Modelle) oder energetischen Bewertungen des Gebäudes erstellt werden. Ebenso erfolgt keine detaillierte Bauteil-Berechnung.
### 3. Beratungsbericht
Basierend auf der Bestandsaufnahme und den vorliegenden Unterlagen erstellen wir einen unverbindlichen Beratungsbericht. Dieser Bericht enthält Hinweise auf mögliche Sanierungsmöglichkeiten, jedoch lediglich Kostenschätzungen und keine verbindlichen Kostenberechnungen für diese Optionen.
### 4. Abschluss und Versand
Nach Abschluss des Beratungsberichts senden wir Ihnen diesen gerne per Post zu.
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Um ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen, benötigen wir lediglich den ausgefüllten Gebäude Erfassungsbogen.
Sollte sich der Eigentümer innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Beratungsberichts doch für eine geförderte Energieberatung durch das BafA mit iSfp entscheiden, erhalten Sie eine Gutschrift von 20 % der Kosten der freien Beratung, die mit dem Honorarangebot für die geförderte Energieberatung verrechnet wird.
Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Projekt zu unterstützen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung!