Aktuelles zur Energieberatung Wohngebäude (EBW)

mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSfp)

10 % ENERGIE-Beratungs-BONUS

AKTION NDR1 Welle Nord


Auch wir hören NDR1 Welle Nord und finden die Aktion "ENERGIE BONUS" richtig klasse!


Deshalb wollen auch wir unseren Beitrag für Schleswig-Holstein leisten und haben beschlossen, für neue Energieberatungsverträge ab Montag, 11. März 2024 einen Bonus von 10% auf unsere Energieberatungen (V1 - V3)  zu gewähren!


Sparen Sie bis zu 274 €!


Mehr Informationen finden Sie links im Menü unter: Aktuelles 10% BONUS



vorläufige Befristung der Aktion / Beratungen 

bis einschließlich 30.04.2024



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+++ Wichtige Informationen zu den Förderprogrammen +++


Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden uneingeschränkt fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.


Stand 19.01.2024 Quelle:


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BEG 2024

Volle Zuschüsse nur noch  mit Energieberatung mit iSfp


Investitionsvolumen und Höhe der Förderung


Auszug BafA Homepage


Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben (mit iSfp bis zu 20% möglich).

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.


Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html


Jetzt Beratungstermin sichern!



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