Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden uneingeschränkt fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Stand 19.01.2024 Quelle:
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben (mit iSfp bis zu 20% möglich).
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird.
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